Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
   Haftungsprivilegien
   Verschulden
   prozess-rechtlich
   Schadenpositionen / Schäden
       Personenschäden
        Bagatellverletzungen
        Schadenanlage
        Haushaltsführungsschaden
        laufende / nutzlose Kostenpositionen
        Pflegekosten
         > Pflege durch Angehörige
       Schmerzensgeld
       Unterhaltsschaden
       verletzungsbedingte Kosten
       Verdienstausfall
       Vorfallbedingtheit ?!
       Mitverschulden
      Sachschäden
      Schadennebenpositionen
      Tiere
      Verbindlichkeiten
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Schadenpositionen / Schäden -> Personenschäden -> Pflegekosten -> Pflege durch Angehörige

Die Pflege durch Angehörige kann fiktiv abgerechnet werden, weil diese persönliche Hilfe nicht den Schädiger entlasten soll.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18


 Rn.  9-2085


Zitat (OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2086

Der Höhe nach wird man sich bei der "kostenfreien" Pflegeleistung durch Angehörige zumindest an der fiktiven Abrechnung eines Haushaltsführungsschadens orientieren können.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18


 Rn.  9-2087


Zitat (OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2088

Geringer ist der Aufwand bei fiktiver Abrechnung von Bereitschaftsdiensten. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Das OLG Hamm entschied 27,5 Euro pro Tag als angemessen, wenn die hilfeleistende Angehörige etwa einmal monatlich tatsächlich aus der Bereitschaft heraus tätig werden musste, dafür aber auch in nächtlicher Zeit eine nicht unerhebliche Fahrtstrecke zurücklegen musste.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16


 Rn.  9-2089


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2090

Für Zeiten, in denen aus der Bereitschaft vermehrt zu einer notwendigen Hilfsleistung außer Hauses aufgebrochen werden musste, hat das OLG Hamm 55 Euro täglich angesetzt.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16


 Rn.  9-2091


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2092

Wenn sowohl Bereitschaftsdienst als auch konkrete Hilfeleistungen, darunter auch Intimpflege, verrichtet werden müssen und eine konkrete Trennung nicht berechnet werden kann, kann eine Schätzung eines Durchschnittsbetrages erfolgen, mit dem dann jede Stunde abgerechnet wird (sowohl Bereitschaftszeiten als auch die Hilfeleistungen. Hier wurden vom OLG Celle unter ausführlicher Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung 6 Euro pro Stunde ausgerechnet.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18


 Rn.  9-2093


Zitat (OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2094