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  Haftpflichtbuch AH
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Mit Stufen muss man in Kirchengebäuden rechnen.
vgl. LG Bochum im Urteil vom 15.05.2009, Az. 4 O 476/08


 Rn.  9-934


Zitat (LG Bochum im Urteil vom 15.05.2009, Az. 4 O 476/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-935

Auch das OLG Oldenburg hebt die Besonderheiten hervor, mit denen einerseits in alten Gebäuden, andererseits der Religionsausübung dienenden Gebäuden, zu rechnen ist. Der Verkehrsteilnehmer muss sich darauf einstellen.
vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 83/20


 Rn.  9-936


Zitat ( OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 83/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-937

Auch in Geschäftslokalen sind Stufen nicht grundsätzlich unzulässig. Die Kunden müssen diese wahrnehmen können. Das wird in der Regel so sein, wenn die Stufe sogar markiert ist.
vgl. AG Eisenach, Urteil vom 29.09.2011 - 54 C 22/10


 Rn.  9-938


Zitat (AG Eisenach, Urteil vom 29.09.2011 - 54 C 22/10) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-939