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  Haftpflichtbuch AH
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Ein Mitverschulden des Fahrgastes in öffentlichen Verkerhsmitteln ist nach den allgemeinen Grundsätzen von dem Schädiger zu beweisen. Es kommt insbesondere auf die Fahrsituation an; bei einer Vollbremsung unmittelbar im Anfahrvorgang erscheint wegen des plötzlichen Wechsels der Beschleunigung - von positiver (Anfahren) zu negativer (Abbremsen) - schwieriger darstellbar.
vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 O 1813/10 (391)


 Rn.  9-2497


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 Rn.  9-2498