Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
        Allgemeines & Wissen
         > Temperatur und Wachstum
         > Installationen & Technik
         > Erregertypen & Werte
         > Erkrankung
       Rechtliches
      manipulierter Unfall
      Nachbarn
      Presse & Veröffentlichungen
      Permanent Make-Up
      Produkthaftung
      Reisen
      Reitunterricht
      Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
      Strom & Stromschäden
      Sturz: wegen....
      Tätowiererhaftung
      Tierhalter- & -hüterhaftung
      Verfolger- und Rettungsfälle
      Verkehrssicherungspflichten
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Legionellen -> Allgemeines & Wissen -> Installationen & Technik

Nach der DIN EN 1717 sind durchgeschliffene Zirkulationsleitungen (Ringleitungen) Stand der Technik. Dies war aber im Jahr 2011 noch nicht gefordert / Stand der Technik.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15


 Rn.  9-504


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-505

Ein Legionellenfilter ist an der zentralen Trinkwasserversorgung nicht erforderlich. Ein Schutzfilter an der Hauswasseranschlussleitung genügt.
vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.08.2020 - 24 U 29/16


 Rn.  9-506


Zitat (OLG Köln, Urteil vom 06.08.2020 - 24 U 29/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-507

Allerdings ist auf den Zeitpunkt der Abnahme abzustellen. Verschärfen sich die Regeln, sind die neuen (im Zweifel höheren Anforderungen) maßgeblich.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15


 Rn.  9-508


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-509

Typische Gründe, weshalb die Temperaturen nicht eingehalten werden, sind Totleitungen, falsche Verlegeart, mangelhafte Isolierung, unzureichende Durchströmung oder das Verbauen ungeeigneter Werkstoffe. Auch ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich, wenn sonst etwaige Stränge nicht gleichmäßig und regelmäßig gespült werden.
vgl. LG Detmold, Urteil vom 20.10.2015 - 9 O 49/14


 Rn.  9-510


Zitat (LG Detmold, Urteil vom 20.10.2015 - 9 O 49/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-511

Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-512

Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-513

Technisch gibt es verschiedene Herangehensweisen zur Vermeidung bzw. Reduzierung eines Risikos. So gibt es aerosolminimierende Duschköpfe, chemische Desinfektion (Chlor oder Chlordioxid), thermische Desinfektion und UV-Bestrahlung.


 Rn.  9-514


Je nach Verwendungszweck bietet sich ein Durchflusssystem an (, wenn z.B. über den Tag gleich viel Wasser benötigt wird und genug Heizenergie zur Verfügung steht) oder ein Speicherladesystem (z.B. für Hotels, Pflegeheimen und Sporthallen).


 Rn.  9-515