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  Haftpflichtbuch AH
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Beim Umkleiden sind 12-jährige nicht dauerhaft zu beaufsichtigen.
vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10


 Rn.  9-292


Zitat (AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-293

Allerdings besteht eine Aufsichtspflicht für den Umkleidebereich allgemein, so dass die Aufsichtspflichtigen bei 12-Jährigen nicht in den Umkleidekabinen zugegen sein müssen, aber jedenfalls im Vorbereich, damit sie mitbekommen, wenn in den Umkleidekabinen Trubel oder Unruhe entstehen.
vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10


 Rn.  9-294


Zitat (AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-295