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Beim Transport besteht grundsätzlich ein Ermessen, ob man ein Pferd mit einem oder zwei Stricken anbindet. Hier gibt es ein Ermessen des Verantwortlichen. Ein Verletzungsrisiko soll geringer sein, wenn zwei Stricke benutzt werden.
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08


 Rn.  9-1156


Zitat (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1157

Eine Video- oder Tonüberwachung ist grundsätzlich kein Standard und auch nicht abzuverlangen.
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08


 Rn.  9-1158


Zitat (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1159

Kontrollstopps sind bei einem Pferdetransport grundsätzlich nicht notwendig. Erst recht gilt dies bei einer Transportdauer von bis zu 3 Stunden, wenn es keine Besonderheiten in Fahrtstrecke, Temperaturen oder den Pferden selbst gibt.
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08


 Rn.  9-1160


Zitat (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 3 U 232/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1161