Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden öffnen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
       Produkthaftung
       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
       Strom & Stromschäden
       Sturz: wegen....
       Tätowiererhaftung
       Tierhalter- & -hüterhaftung
       Verfolger- und Rettungsfälle
       Verkehrssicherungspflichten
       Verkehr
        Bahnverkehr
        Elektrokleinstfahrzeuge
        Fußgänger
        Passagiere
        Betriebsgefahr
        PKW-Fahrer
        Radfahrer
         Allgemeine Anforderungen und Pflichten
         Fahrsituationen
          > Abstand
          > Abbiegen
          > Fußgängerüberweg
          > Gehweg
          > Haltestellen
          > Überholen
          > Vorbeifahren
        Mitverschulden
        Rechtsfahrgebot
        Sichtfahrgebot
        Unfallarten
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Verkehr -> Radfahrer -> Fahrsituationen -> Überholen

Überholt ein Radfahrer einen anderen Radfahrer, muss er grundsätzlich das Überholen nicht durch Klingeln ankündigen.
vgl. OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13


 Rn.  9-1863


Zitat (OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13) ein-/ausblenden      

"In der konkreten Verkehrssituation war daher die Ankündigung des Überholvorgangs durch die Klägerin durch Klingeln zwar grundsätzlich möglich und zulässig, jedoch entgegen der Annahme des Beklagten keineswegs zwingend geboten."
vgl. OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13 (externer Link)


 Rn.  9-1864

Beim Überholen eines Radfahrers eines anderen Radfahrers muss er keinen so großen Seitenabstand einhalten, wie es ein Auto beim Überholen des Radfahrers sicherstellen müsste.
vgl. OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13


 Rn.  9-1865


Zitat (OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13) ein-/ausblenden      

"Gleichwohl ist danach für den Senat jedenfalls belegt, dass die Klägerin nicht in einem zu geringen und damit als sorgfaltswidrig anzusehenden Abstand am Beklagten vorbeifahren wollte."
vgl. OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 01.12.2014, Az. 13 U 122/13 (externer Link)


 Rn.  9-1866