"Das Gesetz geht davon aus, dass erwachsene Menschen für sich selbst verantwortlich sind und zwar auch dann, wenn sie in Folge ihres körperlichen oder geistigen Zustands eigentlich der Aufsicht bedürfen (Brandt, JuS 2012, 673 ff.)." vgl. AG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 09.10.2020 - 3a C 179/18 (externer Link)