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  Haftpflichtbuch AH
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Werden Waren so gelagert, dass sie naheliegenden Gefahren ausgesetzt sind, wie z.B. in einem Hundesalon präsentierte Waren in der Reichweite von Hunden, trifft den Geschäftsinhaber ein Mitverschulden (hier 25%), wenn diese Waren beschädigt oder verschmutzt werden.
vgl. AG Wiesbaden im Urteil vom 18.08.2011, Az. 93 C 2691/11 (34)


 Rn.  9-2508