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Bei der Beauftragung eines Frisörs handelt es sich um einen Werkvertrag, weil dieser einen Erfolg schuldet. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-412 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden | Rn. 9-413 |
Friseurstoffe (insbesondere Haarfärbeprodukte, Blondierungs- und Dauerwellenpräparate) beinhalten zahlreiche Kontaktallergene, die Allergien auslösen können. Die häufigsten Stoffe sind p-Phenylendiamin, Toluylendiamin 25-Diamin, Ammoniumpersulfat, Glycerylthioglykoiat, p-Aminophenol, Cocamidopropyl-Betaine, m-Aminophenol, Pyrogallol, Ammoniumthioglykolat, Ethanolamin und Hydrochinon. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-414 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden "Wie die Sachverständige Prof. Dr. med. M… W… im Übrigen ausführte, würden Friseurstoffe zahlreiche Kontaktallergene beinhalten, die zum Teil potente sensibilisierende Stoffe darstellen. Hierzu würden vor allem die Haarfärbeprodukte, aber auch Blondierungs- und Dauerwellenpräparate gehören. Die häufigsten Kontaktallergene, die sich in Haarfarben bzw. Haarkosmetik fänden und derartige Allergien auslösen könnten, seien p-Phenylendiamin, Toluylendiamin 25-Diamin, Ammoniumpersulfat, Glycerylthioglykoiat, p-Aminophenol, Cocamidopropyl-Betaine, m-Aminophenol, Pyrogallol, Ammoniumthioglykolat, Ethanolamin und Hydrochinon." vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 (externer Link) | Rn. 9-415 |
Am häufigsten treten bei den Stoffen p-Phenylendiamin, Toluylendiamin 25-Diamin, p-Aminophenol und m-Aminophenol Sensibilisierungen auf, wobei es sich chemisch bei den Stoffen um quaternäre Amminoverbindungen handelt. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-416 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden "Eine Untersuchung des Informationsverbandes dermatologischer Kliniken habe gezeigt, dass bei untersuchten Kundinnen von Friseuren am häufigsten Sensibilisierungen gegenüber p-Phenylendiamin, Toluylendiamin 25-Diamin, p-Aminophenol und m-Aminophenol auftraten. Dies seien die klassischen Haarfärbesubstanzen, die sich in Haarfärbeprodukten befinden. Wobei das Leitallergen p-Phenylendiamin sei und allen Inhaltsstoffen gemeinsam wäre, dass es sich chemisch um quaternäre Amminoverbindungen handele, die für den erfolgreichen Haarfärbungsprozess erforderlich seien." vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 (externer Link) | Rn. 9-417 |
Eine Unverträglichkeit zeigt sich typischerweise durch Auftreten einer Gesichtsschwellung und ekzematöse Hauterscheinungen der Kopfhaut. Möglich ist darüber hinaus das Auftreten von ausgeprägten Schwellungen im Bereich der Augen. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-418 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden "klinische Bild mit Auftreten einer Gesichtsschwellung sowie ekzematösen Hauterscheinungen der Kopfhaut ist nach den Ausführungen der Sachverständige Prof. Dr. med. M… W… typisch (...) und sei insofern auch entsprechend in der Literatur beschrieben und publiziert worden. Als Besonderheit sei – so wie hier bei der Klägerin – das Auftreten von ausgeprägten Schwellungen im Bereich der Augen möglich." vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 (externer Link) | Rn. 9-419 |
Bei einer allergischen Kontaktdermatitis liegt der entzündlichen Hautreaktion eine immunologische Sensibilisierung zu Grunde, wonach das Immunsystem der betreffenden Person zuvor auf den jeweiligen Stoff eine Immunantwort ausgebildet habe. Dann kommt es unabhängig von der Dosis nach 24 bis 48 Stunden mit einem Maximum 72 Stunden zum Auftreten einer allergischen Kontaktdermatitis, die zu Rötung und Juckreiz mit Papeln und Bläschen im Bereich der Kopfhaut führt und eine Anschwellung im Kopfbereich zur Folge haben kann. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-420 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden "Davon abzugrenzen sei zudem die allergische Kontaktdermatitis, welche im vorliegenden Fall auch gegeben sei. Hier liege der entzündlichen Hautreaktion eine immunologische Sensibilisierung zu Grunde. Dies erfordere, dass das Immunsystem der betreffenden Person zuvor auf den jeweiligen Stoff eine Immunantwort ausgebildet habe, was vorliegend der Fall sei, da die Klägerin bereits vor dem Friseurbesuch wusste, dass sie an einer Henna-Allergie leidet. Nach erneutem Kontakt, unabhängig der Menge, komme es insoweit nach 24 bis 48 Stunden mit einem Maximum 72 Stunden zum Auftreten einer allergischen Kontaktdermatitis, die - wie im vorliegenden Fall - aufgetreten zu Rötung und Juckreiz mit Papeln und Bläschen im Bereich der Kopfhaut führen würde und eine Anschwellung aufgrund der ausgeprägten Entzündungsreaktion im Kopfbereich zur Folge haben könne." vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 (externer Link) | Rn. 9-421 |
Die in den Friseurstoffen enthaltenen Chemikalien (p-Phenylendiamin, Toluylendiamin 25-Diamin, Ammoniumpersulfat, Glycerylthioglykoiat, p-Aminophenol, Cocamidopropyl-Betaine, m-Aminophenol, Pyrogallol, Ammoniumthioglykolat, Ethanolamin und Hydrochinon) können bzgl. der Verträglichkeit mittels eines Hauttests beim Kunden geprüft werden. vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 |
Rn. 9-422 | Zitat (AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20) ein-/ausblenden "Diese Substanzen könnten in einem Hauttest (Epikutantest) in Bezug auf ihre Allergenität – d.h. der Auslösung einer immunologisch getriggerten Entzündungsreaktion für einen gegebenen Patienten – geprüft werden." vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022 - 34 C 20/20 (externer Link) | Rn. 9-423 |
Das Färben des Haaransatzes kann keinen Haarbruch in den Spitzen zur Folge haben. vgl. LG Detmold, Urteil vom 05.06.2013 - 10 S 202/12 |
Rn. 9-424 | Zitat (LG Detmold, Urteil vom 05.06.2013 - 10 S 202/12) ein-/ausblenden | Rn. 9-425 |
Falls Haare abbrechen, hat das zur Folge, dass etwa einen Monat nach dem abbrechen neues Haar hochstehen müsste. vgl. LG Detmold, Urteil vom 05.06.2013 - 10 S 202/12 |
Rn. 9-426 | Zitat (LG Detmold, Urteil vom 05.06.2013 - 10 S 202/12) ein-/ausblenden "Nach den Ausführungen der Sachverständigen, denen die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass eine unsachgemäße Behandlung der Haaransätze zu einem Bruch der Haare am Ansatz geführt hätte. Dann wäre zu erwarten gewesen, dass die Klägerin etwa einen Monat nach der Behandlung neues hochstehendes Haar gehabt hätte, was vorliegend nicht der Fall war." vgl. LG Detmold, Urteil vom 05.06.2013 - 10 S 202/12 (externer Link) | Rn. 9-427 |
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