Es kann bei einem Schadenfall mehrere Haftungseinheiten geben. Das ist der Fall, wenn es mehrere Verantwortliche gibt, deren Verhalten sich in demselben Verursachungsbeitrag niederschlägt. Diese sind dann eine Haftungseinheit, während andere Schädiger entweder keiner oder einer anderen Haftungseinheit angehören. vgl.BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18
"Diese bilden, da sich ihr Verhalten in demselben Verursachungsbeitrag auswirkte, eine Haftungseinheit (vgl. dazu Grüneberg, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 254 Rn. 70, § 426 Rn. 15 m.N.)." vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18 (externer Link)