Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
       Produkthaftung
       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
       Strom & Stromschäden
       Sturz: wegen....
       Tätowiererhaftung
       Tierhalter- & -hüterhaftung
       Verfolger- und Rettungsfälle
       Verkehrssicherungspflichten
        Allgemeines
        Bäume
        Baustelle
        Ein- und Ausgänge und -fahrten
        Fahrstuhl / Aufzug
        Fenster
        Feuerwerk
        Gastwirt
        Gebäude / Bauten / Sachen
        Geschäftsräume
        Gehwege und -flächen
        Geräte und Maschinen
        Grundstücke
        Leitern
        Mäharbeiten
        Möbel & Mobiliar (auch Stühle u.s.w.)
        Müllcontainer
        Parkplätze
        Pflegeheime
         > Pflichten
       Spielplatz
       Sportstätten
       Straßen, Wege und öfftl. Verkehrsflächen
       Treppen
       Wald
       Waschanlagen
       Wasser
       Winterdienst
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Verkehrssicherungspflichten -> Pflegeheime -> Pflichten

Ein Betreiber eines Pflegeheimes hat die Pflicht, seine Bewohner vor Gefahren zu schützen.
vgl. BGH im Urteil vom 22.08.2019, Az. III ZR 113/18


 Rn.  9-1510


Zitat (BGH im Urteil vom 22.08.2019, Az. III ZR 113/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1511

Der Pflichtenumfang eines Heimbetreibers richtet sich grundsätzlich nach allgemeinen Maßstäben, also welche Maßnahmen in vergleichbaren Heimen üblicherweise geboten und zumutbar sind. Allerdings ist gerade bei Pflegeheimen dahingehend eine Einschränkung zu machen, dass sie die Würde und Eigenverantwortlichkeit der Bewohner zu berücksichtigen haben.
vgl. BGH im Urteil vom 22.08.2019, Az. III ZR 113/18


 Rn.  9-1512


Zitat (BGH im Urteil vom 22.08.2019, Az. III ZR 113/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1513

Der Heimbetreiber hat deshalb auch bei einer an Demenz erkrankten Bewohnerin nicht die Pflicht, sie stets und ständig zu überwachen. Stürzt sie bei einem Toilettengang, ist eine Haftung des Heimbetreibers deshalb keinesfalls zwingend.
vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019 - 7 U 21/18


 Rn.  9-1514