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  Haftpflichtbuch AH
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Anfängerkurse beinhalten stets das Risiko, dass Neulinge sich nicht so gut verhalten, wie es von einem erfahrenen Sportler erwartet werden kann. Dieses Risiko nehmen Kursteilnehmer mit ihrer Teilnahme in Kauf. Resultiert aus einem solchen Fehler erwächst daraus in der Regel kein Schadensersatzanspruch.
vgl. LG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 02 O 374/14


 Rn.  9-798


Zitat (LG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 02 O 374/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-799