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  Haftpflichtbuch AH
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          > Fußgänger auf Straße
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Den Fußgänger kann ein haftungsvernichtendes Eigenverschulden treffen, wenn er tagsüber auf einer Straße wegen erkennbarer Asphaltwülste stürzt; das gilt insbesondere dann, wenn er kurz vor dem Sturz ein gleichgeartetes Hindernis überwunden hat.
vgl. LG Köln im Urteil vom 04.07.2006, Az. 5 O 76/06


 Rn.  9-2526