Den Fußgänger kann ein haftungsvernichtendes Eigenverschulden treffen, wenn er tagsüber auf einer Straße wegen erkennbarer Asphaltwülste stürzt; das gilt insbesondere dann, wenn er kurz vor dem Sturz ein gleichgeartetes Hindernis überwunden hat. vgl. LG Köln im Urteil vom 04.07.2006, Az. 5 O 76/06 |
Rn. 9-2526 |