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  Haftpflichtbuch AH
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Im Stadion muss man nicht mit defekten (Risse, Verschleiß, Wellenbildung) Matten auf dem Boden rechnen. Liegen derartige Stolperfallen aus, kann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens (hier:1/3) im Übrigen ein Anspruch bestehen.
vgl. LG Dortmund, vom 13.02.2020 - 4 O 150/18


 Rn.  9-931


Zitat (LG Dortmund, vom 13.02.2020 - 4 O 150/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-932