Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
   Haftungsprivilegien
   Verschulden
   prozess-rechtlich
   Schadenpositionen / Schäden
   Mitverschulden und Ausschlüsse
   Versicherungsrecht
      Abwehrkosten
      Allgemeine Haftpflicht vs. Kraftfahrthaftpflicht
      Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers
       gegenüber anderen (Quasi-)Versicherern
       gegenüber VN / VP wegen Obliegenheitsverletzungen
        Anspruchsgrundlage und -gegner
        Obliegenheitsverletzungen
          vor dem Versicherungsfall, § 5 KfzPflVV
          nach dem Versicherungsfall, § 6 KfzPflVV
            Aufklärungsobliegenheit
            besonders schwere Verletzung
            Kausalität / Kausalitätsgegenbeweis
             Grundsätze zur Kausalität
             fehlende Kausalität
              > auch hypotetisch keine weitere Aufklärung möglich
              > Informationen anderweitig erlangt
              > Beweislast bei VN / vP
           Belehrungserfordernis
           Arglist
         Verschärfung, § 7 KfzPflVV
       Addition möglich
     LEASING im Versicherungsrecht
     Regress des Kaskoversicherers
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Versicherungsrecht -> Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers -> gegenüber VN / VP wegen Obliegenheitsverletzungen -> Obliegenheitsverletzungen -> nach dem Versicherungsfall, § 6 KfzPflVV -> Kausalität / Kausalitätsgegenbeweis -> fehlende Kausalität -> Beweislast bei VN / vP

Den Beweis der fehlenden Kausalität (Kausalitätsgegenbeweis) hat der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person zu erbringen, wie auch dem Wortlaut des § 28 Abs. 3 VVG zu entnehmen ist.
vgl. LG Baden, Hinweisbeschluss vom 16.03.2021, Az. 1 S 24/20


 Rn.  9-2708


Der Kausalitätsgegenbeweis , den der Versicherte zu erbringen hat, ist erst dann geführt, wenn feststeht, dass dem Versicherer keine Feststellungnachteile erwachsen sind.
vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 18.02.2020, Az. 2 O 312/19


 Rn.  9-2709


Zitat (LG Heidelberg, Urteil vom 18.02.2020, Az. 2 O 312/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2710

Zitat (OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - 4 U 85/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2711

Zitat (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2017 - 9 S 37/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2712

Zitat (LG Kleve, Urtel vom 17.05.2018, Az. 6 O 65/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2713

Durch den Umstand, dass Alkoholisierung und Drogenbeeinträchtigung nicht mehr überprüfbar gewesen seien, weil der Versicherungsnehmer ohne Aufklärungsmöglichkeit die Unfallörtlichkeit verlassen habe, kann der Kausalitätsgegenbeweis von dem Versicherungsnehmer evtl. nicht mehr geführt werden.
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - 4 U 85/11


 Rn.  9-2714


Zitat (OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - 4 U 85/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2715

Das OLG Hamm hält einen Anschein für eine Alkoholisierung bzw. Betäubungsmitteleinnahme des Fahrers, allein weil dieser sich vom Unfallort entfernt hat, für zu weit gehend.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17


 Rn.  9-2716


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2717

Der Versicherungsnehmer müsse nach ansicht des OLG Hamm keinen Negativbeweis erbringen bzgl. jeder nur denktheoretischen Möglichkeit bzw. ins Blaue hin aufgestellten Behauptung.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17


 Rn.  9-2718


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2719

Gegen einen Anschein einer Alkoholisierung spreche auch, wenn sich der Unfall an einem Werktag in der Mittagszeit ereignet habe.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17


 Rn.  9-2720


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2721

Allerdings hatte das OLG Hamm den Vorteil, dass der versicherte Fahrer relativ kurz nach dem Unfall Kontakt zur Polizei hatte und diese keinen Grund für die Annahme einer Alkoholisierung gehabt habe.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17


 Rn.  9-2722


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2723

Das Verständnis des OLG Hamm erscheint nicht überzeugend. Vielmehr ist das Verständnis des LG Düsseldorf (9 S 37/16) und OLG Naumburg (4 U 85/11) praxistauglich, wonach es zunächst einfach zutreffend ist, dass dem Versicherer die Feststellung eines Alkohol- oder Drogenkonsums nicht mehr möglich ist.
vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2017 - 9 S 37/16


 Rn.  9-2724


Zitat (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2017 - 9 S 37/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2725