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  Haftpflichtbuch AH
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        Baustelle
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        Fahrstuhl / Aufzug
        Fenster
        Feuerwerk
         § 906 Abs. 2 BGB analog
         § 823 BGB
          > Mitverschulden
          > rechtmäßiges Alternativverhalten
       Gastwirt
       Gebäude / Bauten / Sachen
       Geschäftsräume
       Gehwege und -flächen
       Geräte und Maschinen
       Grundstücke
       Leitern
       Mäharbeiten
       Möbel & Mobiliar (auch Stühle u.s.w.)
       Müllcontainer
       Parkplätze
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       Spielplatz
       Sportstätten
       Straßen, Wege und öfftl. Verkehrsflächen
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       Wasser
       Winterdienst
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      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
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Falls man die Möglichkeit sehen wollte, dass sich ein Schädiger auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, indem er eine Genehmigung hätte einholen können, dann ist dafür sehr konkreter Vortrag erforderlich, wie und mit welchem Auflagen eine solche Genehmigung erteilt worden wäre und dass dann die konkrete Verletzung ebenfalls eingetreten wäre.
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2003 - 15 U 158/02


 Rn.  9-1368


Zitat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2003 - 15 U 158/02) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1369