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  Haftpflichtbuch AH
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Allein in dem Heranreiten in die Nähe (hier: 100 m) einer Spaziergängerin, die einen Hund führt, begründet kein schuldhaftes Fehlverhalten der Reiterin, auch nicht, wenn sie dabei ein freilaufende Dobermann begleitet.
vgl. AG Offenbach am Main, Urteil vom 12.05.2014 - 38 C 205/13


 Rn.  9-1004


Zitat (AG Offenbach am Main, Urteil vom 12.05.2014 - 38 C 205/13) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1005