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  Haftpflichtbuch AH
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Den Fußgänger kann ein haftungsvernichtendes Eigenverschulden treffen, wenn er tagsüber auf einer Straße wegen erkennbarer Asphaltwülste stürzt; das gilt insbesondere dann, wenn er kurz vor dem Sturz ein gleichgeartetes Hindernis überwunden hat.
vgl. LG Köln im Urteil vom 04.07.2006, Az. 5 O 76/06


 Rn.  9-2500


Zitat (LG Köln im Urteil vom 04.07.2006, Az. 5 O 76/06) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2501

Mitverschulden des Fußgängers objektivHaftenderFußgänger
100% Fußgänger stürzt auf Fahrbahn auf einem Parkplatz wegen Asphaltwulst LG Köln im Urteil vom 04.07.2006, Az. 5 O 76/06 (externer Link)
50% Fußgänger läuft auf Fahrbahn auf einem Parkplatz und verunfallt mit anfahrendem PKW Dunkelheit, Regen, Laternenlicht, reges Fahrzeug- und Personenaufkommen Betriebsgefahr; keine Rundumschau beim Anfahren durchgeführt dunkel gekleidet OLG Celle, Urteil vom 16.12.2020 - 14 U 108/20 (externer Link)


 Rn.  9-2502