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  Haftpflichtbuch AH
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         Allgemeines
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         konkret: Innenbereich
          > Kunden verletzen sich bei Selbstbedienung
          > Verantwortung für andere Kunden
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Wenn Kunden herumklettern liegt in der Regel ein haftungsvernichtendes Eigenverschulden vor. Denn auch in einem Selbstbedienungsgeschäft muss ein Kunde nicht immer sich selbst bedienen. Vielmehr muss er sich an einen Mitarbeiter wenden, wenn er die Ware nicht einfach erreichen kann. Das Besteigen von Paletten ist erkennbar gefährlich. Ein Marktbetreiber muss seine Kunden davon auch nicht abhalten, z.B. auf Paletten zu steigen; vielmehr beruht ein Unfall, der beim Herumklettern bzw. Besteigen von Paletten beruht, auf der Eigenverantwortung des Kunden. Schadensersatzansprüche gegen den Marktbetreiber kommen dann grundsätzlich nicht in Betracht.
vgl. AG Gummersbach, Urteil vom 24.06.2005 - 2 C 62/05


 Rn.  9-1397


Zitat (AG Gummersbach, Urteil vom 24.06.2005 - 2 C 62/05) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1398