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  Haftpflichtbuch AH
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Zwar ist bei einem Reiter Mitverschulden relativ schnell möglich; das gilt aber nicht bei einem Reitschüler, der sich gerade wegen konkreter Defizite in den Unterricht begibt und Nachschulung wünscht und dann sogar dieses Defizit in einer Situation (Aufsitzen) besteht, bei der Hilfestellung und Absicherung sehr einfach möglich ist.
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - I-4 U 207/01


 Rn.  9-748


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 Rn.  9-749