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  Haftpflichtbuch AH
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Sämtliches Mobiliar muss in Geschäftsräumen grundsätzlich kipp- und fallsicher aufgestellt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Kinder mit dem Mobiliar in Berührung kommen können.
vgl. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14


 Rn.  9-1388


Zitat (LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1389

Auch ein Beklettern muss das aufgestellte Möbel - auch Regalwagen und Regale - überstehen.
vgl. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14


 Rn.  9-1390


Zitat (LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1391

Falls es dennoch zu einem Umfallen eines Möbels kommt, kann wegen der Pflicht, dass dies nicht passiert, ein Anscheinsbeweis für eine Pflichtverletzung streiten.
vgl. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14


 Rn.  9-1392


Zitat (LG Hagen, Urteil vom 08.09.2015 - 3 O 126/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1393