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  Haftpflichtbuch AH
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Delegation bedeutet, dass ein Pflichtiger einen Dritten einsetzt bzw. beauftragt, diese Pflichten zu erfüllen. Eine wirksame Delegation erfordert eine Vereinbarung, die Gefahren zuverlässig ausschaltet.
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - I-4 U 207/01


 Rn.  9-21


Zitat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - I-4 U 207/01) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-22