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  Haftpflichtbuch AH
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Während der Pause muss eine Pausenaufsicht organisiert sein. Die Einzelheiten richten sich nach Schulart, zu überwachenden Schülern, Größe und Übersichtlichkeit und der Zumutbarkeit.
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2021 - 9 S 22/21


 Rn.  9-217


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 Rn.  9-218

Auch schon Grundschulklassen (ab 1. Klasse) dürfen grundsätzlich für wenige Minuten ohne Aufsichtsperson im Klassenraum bleiben.
vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2021 - 29 C 1632/20 (21)


 Rn.  9-219


Zitat (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2021 - 29 C 1632/20 (21)) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-220

Es tritt keine Beweislastumkehr ein, wenn ein Lehrer erste Hilfe leistet grob fahrlässig fehlerhaft begeht. Denn die Beweislastumkehr passt nicht für den Fall der ersten Hilfe bei Lehrern, die im Gegensatz zu Ärzten nur aufgrund ihrer Stellung - wie jeder Bürger - zur ersten Hilfe verpflichtet ist.
vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2018 - 1 U 7/17


 Rn.  9-221


Zitat (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2018 - 1 U 7/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-222

Die Aufsichtspflicht beinhaltet, Gefahren für andere zu beseitigen und ggfls. auch in Nothilfe für andere auf die Aufsichtsbedürftigen einzuwirken und - bei bestehendem Züchtigungsverbot - ggfls. durch vis absoluta Fremdgefährdungen auszuschließen.
vgl. AG Augsburg, Urteil vom 04.02.2010 - 15 C 259/09


 Rn.  9-223


Zitat (AG Augsburg, Urteil vom 04.02.2010 - 15 C 259/09) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-224