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  Haftpflichtbuch AH
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Werden Eingangsbereiche provisorisch hergestellt, beispielsweise wegen Umbaus des Haupteinganges über einen behelfsmäßigen Nebeneingang, so erfordert dies anlassunabhängige Kontrollen, schon wegen der provisorischen Errichtung. Kommen dann weitere Aspekte hinzu, die dem verständigen Verkehrssicherungspflichten objektiven Anlass zur Kontrolle geben, muss er auch diesbezüglich kontrollieren. Das betrifft z.B. den Fall, dass der Nebeneingang über die grundsätzlich vorgesehene Art hinaus genutzt wird, also Verschleiß und Defekte wahrscheinlicher auftreten werden.
vgl. OLG München, Endurteil vom 12.08.2020 - 20 U 6670/19


 Rn.  9-1304


Zitat (OLG München, Endurteil vom 12.08.2020 - 20 U 6670/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1305