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  Haftpflichtbuch AH
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§ 106 SGB VII setzt voraus, dass die mögliche haftungsprivilegierte Person auf der gemeinsamen Betriebsstätte auch als solcher tätig wird. Das beinhaltet, dass die Person zum Unfallzeitpunkt auch tatsächlich versicherter Unternehmer ist.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2019 - 9 U 56/18


 Rn.  9-2479


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2019 - 9 U 56/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2480