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  Haftpflichtbuch AH
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Eine Legionellenkontamination wird verhindert, indem in der gesamten Trinkwasserleitung von Pufferspeicher bis zu jeder Zapfstelle 55 - 60 Grad Celsius sichergestellt sind.
vgl. LG Detmold, Urteil vom 20.10.2015 - 9 O 49/14


 Rn.  9-495


Zitat (LG Detmold, Urteil vom 20.10.2015 - 9 O 49/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-496

55 Grad Celsius waren nach dem im Jahr 2011 geltenden Standard mindestens erforderlich.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15


 Rn.  9-497


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2017 - 17 U 187/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-498

Ein Abtöten entstandener Legionellen soll mindestens 70 Grad Celsius erfordern. Darunter liegende Temperaturen seien zwar theoretisch auch geeignet; allerdings würde das Abtöten hier viel zu lang dauern.


 Rn.  9-499


Allerdings ist zu beachten, dass gerade bei Entnahmestellen maximal 43 Grad Celsius ankommen dürfen nach DIN EN 806-2, weil dies der BGH als allgemein geltenden Grundsatz zur Vermeidung von Verbrühungen ansieht. In Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen dürfen es sogar nur 38 Grad Celsius sein.
vgl. BGH, Urteil vom 22.08.2019 - III ZR 113/18


 Rn.  9-500


Zitat (BGH, Urteil vom 22.08.2019 - III ZR 113/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-501

Gerade die Temperaturen zwischen 35 und 45 Grad Celsius stellen aber ideale Bedingungen für das Legionellenwachstum dar, so dass sich nach etwa 3 Stunden Legionellen generieren können und nach etwa 40 Stunden eine Population von 30.000 Keimen vorliegen kann.


 Rn.  9-502