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  Haftpflichtbuch AH
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Die von der geschädigten Person aufzuwendenden Eigenbeteiligungen für Heilbehandlungsmaßnahmen sind entsprechend der Haftungsquote zu zahlen.
vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18


 Rn.  9-2126


Zitat (OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18) ein-/ausblenden      

"Weiter ist die Klägerin unfallbedingt mit Eigenanteilen an den Kosten für Heilbehandlungsmaßnahmen in Höhe von € 650,66 belastet worden, von denen ihr der Beklagte gemäß § 249 BGB die auf ihn entfallende Haftungsquote zu erstatten hat. "
vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18 (externer Link)


 Rn.  9-2127