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  Haftpflichtbuch AH
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Bei Freizeitveranstaltungen müssen Heranwachsende nicht stets überwacht werden. Sind konkrete Beschäftigungen vorgesehen, müssen die Teilnehmer nicht dauerhaft überwacht werden, so auch nicht, wenn diese Heranwachsenden sich (in erlaubter und zuvor besprochener Weise) mit Messerschnitzen o.ä beschäftigen.
vgl. LG Ingolstadt, Endurteil vom 20.07.2018 - 31 O 1970/17


 Rn.  9-408


Zitat (LG Ingolstadt, Endurteil vom 20.07.2018 - 31 O 1970/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-409