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  Haftpflichtbuch AH
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Es spricht einiges dafür, dass Erst- und Zweitklässler bereits für wenige Minuten unbeobachtet in ihrer Schulklasse bleiben dürfen. So richtet sich die Aufsichtspflicht nach den vorhersehbaren Risiken. Bei Grundschulkindern, die ihrem Alter nach oftmals auch schon in ihrer Freizeit alleine Radfahren dürfen, wird man ohne besondere Anzeichen davon ausgehen dürfen, dass die Kinder in wenigen Minuten Abwesenheit weder Eigenschäden verursachen noch untereinander Schäden verursachen.
vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2021 - 29 C 1632/20 (21)


 Rn.  9-237


Zitat (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2021 - 29 C 1632/20 (21)) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-238

Knapp 7 Jahre alte Kinder dürfen ohne Aufsicht Schlittenfahren, solange keine besonderen Gefahrenmomente (z.B. Steigung, Charakter der Kinder) vorliegen.
vgl. AG Bonn, Urteil vom 09.02.2006 - 15 C 465/05


 Rn.  9-239


Siebenjährige dürfen auch auf einem Spielplatz ohne ständigen Blickkontakt spielen gelassen werden.
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2019 - 17 O 31/13


 Rn.  9-240


Zitat (LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2019 - 17 O 31/13) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-241

Sie dürfen aber auch im Alter von 7 Jahren und 11 Monaten nicht unbeaufsichtigt mit Feuer spielen. Sie dürfen auch nicht einfach an Feuer gelangen können.
vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06


 Rn.  9-242


Zitat (LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-243