Bei einem Waldbaum kann eine schlecht belaubte Krone oft nur schwer erkannt werden, weil der Baum in der Regel sehr hoch ist und von den Seiten von anderen - meist gleichen - Bäumen umwachsen ist. Die Kronen sind oft ineinander verwachsen. Selbst wenn also nach einem Schadenfall eine etwas schlechter belaubte (und biologisch als auffällig zu bezeichnende) Krone vorhanden war, kann nicht der zwingende Schluss gezogen werden, dass diese bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle auch hätte entdeckt werden müssen. Gleiches gilt für einen einzelnen Pilz (z.B. Birkenproling) am Ast. Die Klägerseite muss die Kausalität darlegen und beweisen. vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.04.2010, Az. I-6 U 160/09 |
Rn. 9-1278 |