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Das OLG Celle setzt 8 Euro pro Stunde als angemessen an im Rahmen des Haushaltsführungsschadens bei fiktiver Abrechnung.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18


 Rn.  9-2053


Zitat (OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18) ein-/ausblenden      

"b) Der Senat hält es allerdings für angemessen, im ersten Ansatz von einem Stundensatz von 8 EUR auszugehen (statt 9 EUR, wie es das Landgericht bewertet hat), wie sie der Senat in ständiger Rechtsprechung beim Haushaltsführungsschaden im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung ansetzt."
vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.06.2019 - 14 U 154/18 (externer Link)


 Rn.  9-2054

Bei der fiktiven Abrechnung einer Ersatzkraft können 9,00 Euro pro Stunde angemessen sein.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11


 Rn.  9-2055


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11) ein-/ausblenden      

"36 Bei der Bemessung der Kosten für eine fiktive Ersatzkraft folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts, wonach 9,00 € netto pro Stunde erstattungsfähig sind (so auch OLG Düsseldorf NJW 2011, 1152, 1154). Soweit der 6. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 18.12.2003 (NZV 2004, 631, 632) einen Stundensatz von 8,00 € netto für erstattungsfähig erachtete, hält der Senat diesen Betrag angesichts der Preissteigerungen, die seit 2003 auch im Lohnbereich zu beobachten sind, für nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr erscheint ein Stundenlohn von 9,00 € netto als marktgerecht."
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11 (externer Link)


 Rn.  9-2056

Allerdings können heute auch durchaus schon 10,00 Euro pro Stunde angesetzt werden.
vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 - 5 U 126/18


 Rn.  9-2057


Zitat (OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 - 5 U 126/18) ein-/ausblenden      

"Dabei setzt er angesichts des Verletzungs- und Beschwerdebildes und der familiären Verhältnisse der Klägerin, die er zu ähnlich gelagerten Fällen in Beziehung setzen kann, für die Zeit von Anfang März 2010 bis Ende September 2010 einen Haushaltsführungsschaden von 3.150 € an (1,5 Stunden täglich oder 45 Stunden monatlich für sieben Monate zu je 10 €)."
vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 - 5 U 126/18 (externer Link)


 Rn.  9-2058

Der Ansatz von 10 Euro pro Stunde wird insbesondere in Großstädten erforderlich sein.
vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18


 Rn.  9-2059


Zitat (OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18) ein-/ausblenden      

"Soweit es den Stundenlohn betrifft, der für eine professionelle Ersatzkraft aufzuwenden gewesen wäre, hält das Berufungsgericht den von der Klägerin geltend gemachten Betrag von € 10,00 (S. 3 des Schriftsatzes der Klägerin vom 23. März 2018, Bl. 94 d.A.) unter Berücksichtigung der bekannten Verhältnisse in einer Großstadt wie Hamburg für angemessen. Wie bereits in dem gerichtlichen Hinweis vom 7. Dezember 2018 (dort S. 5, Bl. 167 d.A.) angesprochen, erscheint es unwahrscheinlich, dass hier eine Haushaltshilfe für einen geringeren Nettolohn zu finden gewesen sein könnte. Abweichende Erkenntnisse sind von Beklagtenseite daraufhin nicht vorgetragen worden."
vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.2019 - 1 U 155/18 (externer Link)


 Rn.  9-2060