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Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn sich ein Unfall (erwiesenermaßen) in der unmittelbaren räumlichen Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat.
vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 10.06.2014 - 11 O 1500/13


 Rn.  9-11


Zitat (LG Magdeburg, Urteil vom 10.06.2014 - 11 O 1500/13) ein-/ausblenden      

"Zwar steht der Klägerin der Anscheinsbeweis zur Seite, wenn sie in unmittelbarer räumlicher Nähe der Gefahrenstelle zu Fall kommt (BGH NJW 2005, 2454; OLG Naumburg 2 U 25/13; LG M 11 O 1425/12, bei juris Rn 27)."
vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 10.06.2014 - 11 O 1500/13 (externer Link)


 Rn.  9-12

Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2021 - 7 U 89/20) ein-/ausblenden      

"Hierbei haben sie eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle dadurch geschaffen, dass der mit der Ausführung der Kabelbergung durch den Beklagten betraute Baggerführer und Zeuge C - wohl bedingt durch den Straßenverlauf - im Bereich der späteren Unfallstelle das Erdkabel statt wie zuvor praktiziert am Rand verlaufend nunmehr quer über den Rad- und Gehweg zog und der ihn unterstützende und zur Absicherung eingesetzte Kollege D gleichwohl untätig blieb und keine Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Warnung für die auf dem Radweg gemäß dessen Bestimmung herannahenden Radfahrer(innen), einleitete. Da die Klägerin unstreitig im Bereich der Gefahrenstelle stürzte, spricht bereits der Anschein für eine Kausalität zwischen Gefahrenstelle und Sturz, durch den die Klägerin unstreitig verletzt wurde."
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2021 - 7 U 89/20 (externer Link)


 Rn.  9-13

So kann von Unfall auf Pflichtverletzung geschlossen werden, wenn (, was feststehen muss,) sich der Unfall in zeitlichen und örtlichen Grenzen ereignete, in denen die Pflicht schützen soll.

Von einer Pflichtverletzung kann grundsätzlich im Wege des Anscheinsbeweises auf die Kausalität geschlossen werden.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2021 - 7 U 57/20


 Rn.  9-14


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2021 - 7 U 57/20) ein-/ausblenden      

"Für eine Streupflichtverletzung der Streithelferin spricht entgegen der Auffassung der Klägerin kein Anscheinsbeweis. Ein Anscheinsbeweis ist nur hinsichtlich der Kausalität einer feststehenden Pflichtverletzung für einen Glatteisunfall gegeben (OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2015 - 3 U 1261/14). Die Pflichtverletzung als solche ist dagegen von der Klägerin vollumfänglich darzulegen und zu beweisen. Zwar indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen und räumlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 23. Juli 2003 - 9 U 42/03). Dies setzt aber voraus, dass sich der Unfall auch örtlich in den Grenzen der Streupflicht ereignet hat. "
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2021 - 7 U 57/20 (externer Link)


 Rn.  9-15