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  Haftpflichtbuch AH
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In Parkhäusern gibt es Bereiche, die Fahrwege von Fußgängerwegen trennen. Das muss jedem Benutzer eines Parkhauses bekannt sein. Verkehrsteilnehmer müssen sich darauf einstellen, dass diese Bereiche durch Unebenheiten, Bordsteine und Kanten getrennt sind, diese demnach auch von PKW-Führern als auch Fußgängern berücksichtigt werden müssen.
vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2020 - 4 O 404/19


 Rn.  9-1924


Zitat (LG Köln, Urteil vom 07.10.2020 - 4 O 404/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1925