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  Haftpflichtbuch AH
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Ein Vorteilsausgleich kommt in Betracht, wenn ein Geschädigter durch Leistungen Dritter oder den vom Schädiger zu leistenden Schadensersatz besser gestellt würde als er ohne das schadensersatzauslösende Ereignis stünde.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16


 Rn.  9-17


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - 11 U 136/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-18


 Rn.  9-19