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  Haftpflichtbuch AH
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Wer Stühle Dritten zugänglich macht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dort Maximalgewichte zu nennen, zumal nicht das Gewicht, sondern der mit dem Hinsetzen verbundene Impuls primär maßgeblich ist, ob der Stuhl dem Hinsetzen standhält.
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2017 - 4 U 149/16


 Rn.  9-1498


Zitat (Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2017 - 4 U 149/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1499

In der Regel genügt es (mindestens), die zur Verfügung gestellten Stühle einer täglichen Sichtkontrolle zu unterziehen. Weitere anlasslose Überprüfungen sind nicht erforderlich.
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2017 - 4 U 149/16


 Rn.  9-1500


Zitat (Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2017 - 4 U 149/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1501