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  Haftpflichtbuch AH
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Wurde ein Verwaltungshelfer tätig, haftet er im Außenverhältnis nicht persönlich, sondern die öffentliche Hand.
vgl. LG Köln, Urteil vom 20.02.2017 - 7 O 165/16


 Rn.  9-81


Zitat (LG Köln, Urteil vom 20.02.2017 - 7 O 165/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-82

Gemäß § 851 BGB gilt eine Leistung aus deliktischer Haftung (auch: StVG) an einen vermeintlichen Gläubiger (z. B. Leasingnehmer) auch gegenüber dem tatsächlichen Eigentümer, wenn der vermeintliche Gläubiger mittelbaren oder unmittelbaren Besitz hatte und der leistende Schuldner (auch: Haftpflichtversicherer) die Nichtberechtigung weder kannte noch hätte erkennen müssen.
vgl. OLG Nürnberg, Endurteil v. 11.06.2024 – 14 U 203/23


 Rn.  9-83


Zitat (OLG Nürnberg, Endurteil v. 11.06.2024 – 14 U 203/23) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-84