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  Haftpflichtbuch AH
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          > vor dem Versicherungsfall, § 5 KfzPflVV
          > nach dem Versicherungsfall, § 6 KfzPflVV
            > Aufklärungsobliegenheit
            > besonders schwere Verletzung
            > Kausalität / Kausalitätsgegenbeweis
            > Belehrungserfordernis
            > Arglist
          > Verschärfung, § 7 KfzPflVV
       Addition möglich
     LEASING im Versicherungsrecht
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Die Bestimmung in § 6 KfzPflVV dient dem Interesse des Versicherers, die Aufklärung des Schadenfalles und dessen Regulierung zu ermöglichen.
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2003 - I-4 U 71/03


 Rn.  9-2612


Zitat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2003 - I-4 U 71/03) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2613