"Demgegenüber sollen die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheiten dem Versicherer die Aufklärung des Schadensfalls und dessen sachgemäße Regulierung ermöglichen." vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2003 - I-4 U 71/03 (externer Link)